{"id":394,"date":"2019-01-13T14:42:22","date_gmt":"2019-01-13T14:42:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.ratex-rohr.de\/?page_id=394"},"modified":"2019-01-16T12:39:19","modified_gmt":"2019-01-16T12:39:19","slug":"allgemeine-verkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ratex-rohr.de\/?page_id=394","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>RATEX-ROHR Stahlrohrhandel GmbH <\/p>\n\n\n<p>Download: <a href=\"http:\/\/www.ratex-rohr.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/Allgemeine-Verkaufsbedingungen.pdf\" target=\"blank\">Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/a> (Gr\u00f6\u00dfe 143 KB \/ Format PDF)<\/p>\n\n\n<p>Stand: Januar 2019<\/p>\n\n\n\n<p><strong>I.\nGeltung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen\ngelten f\u00fcr alle &#8211; auch zuk\u00fcnftigen &#8211; Vertr\u00e4ge mit Unternehmern, jur. Personen\ndes \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen \u00fcber\nLieferungen und sonstige Leistungen. Bei Streckengesch\u00e4ften gelten erg\u00e4nzend\ndie Bedingungen der Preisliste des beauftragten Lieferwerks.\nEinkaufsbedingungen des K\u00e4ufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir\nihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdr\u00fccklich widersprechen. <\/li><li>Unsere Angebote sind freibleibend.\nM\u00fcndliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer\nAngestellten werden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich. <\/li><li>Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Auslegung von\nHandelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils g\u00fcltigen\nFassung. <\/li><li>G\u00fcten und Ma\u00dfe bestimmen sich nach den\nDIN-, EN-, ISO-Normen und Werkstoffbl\u00e4ttern, mangels solcher nach\nHandelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werkstoffbl\u00e4tter oder\nWerks-Pr\u00fcfbescheinigungen sowie Angaben zu G\u00fcten, Ma\u00dfen, Gewichten und\nVerwendbarkeit der Ware enthalten keine Zusicherungen und Garantien, ebenso\nwenig Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen, Herstellererkl\u00e4rungen und entsprechende\nKennzeichen wie CE und GS. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>II.\nPreise <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Preise verstehen sich, falls\nnichts anderes vereinbart, ab Werk oder ab Lager zuz\u00fcglich Frachten,\nMehrwertsteuer und Einfuhrabgaben. <\/li><li>Sofern nicht anders vereinbart, gelten\ndie Preise und Bedingungen der am Tage der Lieferung g\u00fcltigen Preise. <\/li><li>\u00c4ndern sich Abgaben und andere\nFremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind oder entstehen sie neu,\nsind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preis\u00e4nderung berechtigt. Bei\nStreckengesch\u00e4ften sind wir zu einer Anpassung des vereinbarten Preises auch\ndann berechtigt, wenn und soweit sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung\ndie Preise oder Preisbestandteile des mit der Lieferung beauftragten Werkes\n\u00e4ndern. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>III.\nAusf\u00fchrungen der Lieferungen, Lieferfristen und -termine <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Unsere Lieferverpflichtung steht unter\ndem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei\nImportgesch\u00e4ften zus\u00e4tzlich unter dem Vorbehalt des Erhalts von\n\u00dcberwachungsdokumenten und Einfuhrgenehmigungen, es sei denn, die nicht\nrichtige oder versp\u00e4tete Belieferung ist durch uns verschuldet. <\/li><li>Angaben zu Lieferzeiten sind\nann\u00e4hernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbest\u00e4tigung und\ngelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller\nEinzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erf\u00fcllung aller Verpflichtungen\ndes K\u00e4ufers, wie z.B. Beibringung aller beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen,\nGestellung von Akkreditiven und Garantien oder Leistung von Anzahlungen. <\/li><li>F\u00fcr die Einhaltung von Lieferfristen\nund -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager ma\u00dfgebend. Sie\ngelten bereits mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die\nWare ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. <\/li><li>Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen\nuns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen\nAnlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse\nw\u00e4hrend eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der h\u00f6heren Gewalt stehen gleich\nw\u00e4hrungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Streiks,\nAussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsst\u00f6rungen (z.B. Feuer,\nMaschinen- und Walzenbruch, Rohstoff- und Energiemangel), Behinderung der\nVerkehrswege, Verz\u00f6gerung bei der Einfuhr-\/Zollabfertigung, sowie alle\nsonstigen Umst\u00e4nde, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und\nLeistungen wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen. Dabei ist es\nunerheblich, ob die Umst\u00e4nde bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen\nVorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die\nDurchf\u00fchrung f\u00fcr eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie vom Vertrag\nzur\u00fccktreten. <\/li><li>Teillieferungen sowie Mehr- oder\nMinderlieferungen bis zu 10 % sind zul\u00e4ssig. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong><br>\n<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>IV.\nVersand, Gefahr\u00fcbergang, Verpackung, Teillieferung, fortlaufende Auslieferung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Mangels gegenteiliger Weisung\nbestimmen wir den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer. Kosten des Versandes\neinschlie\u00dflich der Entladung gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Die Ware wird nur auf\nausdr\u00fcckliche Weisung des K\u00e4ufers versichert. <\/li><li>Mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder\nFrachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht\ndie Gefahr, einschlie\u00dflich einer Beschlagnahme, auch bei fob-, cif-, franko-,\nfrei-Haus- und frei-Bestimmungsort-Gesch\u00e4ften, auf den K\u00e4ufer \u00fcber. <\/li><li>Wird der Versand durch den K\u00e4ufer\nverz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der\nVersandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens\njedoch 0,7 % des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet, es sei denn, der K\u00e4ufer\nweist uns einen niedrigeren Schaden nach. Weitergehende Anspr\u00fcche aus\nAnnahmeverzug bleiben unber\u00fchrt. <\/li><li>Transportsch\u00e4den hat der K\u00e4ufer dem\nFrachtf\u00fchrer oder der sonst mit der Bef\u00f6rderung beauftragten Person\nunverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Der Schadensvermerk ist auf dem\nFrachtbrief, dem Speditionsauftrag oder dem Lieferschein anzubringen und von\ndem anliefernden Fahrer abzeichnen zu lassen; alternativ ist ein\nSchadensprotokoll aufzunehmen. <\/li><li>Wird die Ware nicht vertragsgem\u00e4\u00df\nabgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist\nals geliefert zu berechnen. Verz\u00f6gert sich der Versand der Ware aus Gr\u00fcnden,\ndie beim K\u00e4ufer liegen, erfolgt der Gefahr\u00fcbergang mit Anzeige der\nVersandbereitschaft an den K\u00e4ufer. <\/li><li>Die Ware wird unverpackt und nicht\ngegen Rost gesch\u00fctzt geliefert. F\u00fcr Verpackung, Schutz- und\/oder\nTransporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung und nur auf Verlangen\nsowie auf Kosten des K\u00e4ufers. <\/li><li>Bei Abschl\u00fcssen mit fortlaufender\nAuslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilung f\u00fcr ungef\u00e4hr gleiche\nMonatsmengen aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach\nbilligem Ermessen selbst vorzunehmen. <\/li><li>\u00dcberschreiten die einzelnen Abrufe\ninsgesamt die Vertragsmenge, so sind wir zur Lieferung der Mehrmenge\nberechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir k\u00f6nnen die Mehrmenge zu den bei dem\nAbruf bzw. der Lieferung g\u00fcltigen Preisen berechnen. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>V.\nZahlung und Verrechnung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Zahlung hat gem\u00e4\u00df dem vereinbarten\nZahlungsziel, sp\u00e4testens aber innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne\nSkontoabzug und unabh\u00e4ngig von dem Eingang etwaiger Pr\u00fcfbescheinigungen (z.B.\nWerkszeugnissen) in der Weise zu erfolgen, dass wir am F\u00e4lligkeitstag \u00fcber den\nBetrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<\/li><li>Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis\nstehen dem K\u00e4ufer nur insoweit zu, wie seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder\nrechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. <\/li><li>Bei \u00dcberschreitung des Zahlungsziels\noder bei Verzug berechnen wir Zinsen in H\u00f6he von 8%-Punkten \u00fcber dem\nBasiszinssatz, es sei denn, h\u00f6here Zinss\u00e4tze sind vereinbart. Die\nGeltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. <\/li><li>Wird nach Abschluss des Vertrages\nerkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des\nK\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird oder ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit einem erheblichen Betrag in\nZahlungsverzug oder treten andere Umst\u00e4nde ein, die auf eine wesentliche\nVerschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers nach Vertragsschluss\nschlie\u00dfen lassen, stehen uns die Rechte aus \u00a7 321 BGB zu. Wir sind dann auch\nberechtigt, alle noch nicht f\u00e4lligen Forderungen aus der laufenden\nGesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer f\u00e4llig zu stellen. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>VI.\nEigentumsvorbehalt <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Alle gelieferten Waren bleiben unser\nEigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen,\ninsbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der\nGesch\u00e4ftsbeziehung noch zustehen. Dies gilt auch f\u00fcr k\u00fcnftig entstehende und bedingte\nForderungen, z. B. aus Akzeptantenwechseln, und auch, wenn Zahlungen auf\nbesonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. <\/li><li>Be- und Verarbeitung der\nVorbehaltsware erfolgen f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB, ohne uns\nzu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne\nvon Ziff. VI.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware\nmit anderen Waren durch den K\u00e4ufer steht uns das Miteigentum anteilig an der\nneuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum\nRechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch\nVerbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer uns bereits jetzt die ihm\nzustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des\nRechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr uns.\nUnsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. VI.1. <\/li><li>Der K\u00e4ufer darf die Vorbehaltsware nur\nim gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und\nsolange er nicht in Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt, dass die Forderungen\naus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem\u00e4\u00df Ziff. VI.4 bis VI.6 auf uns \u00fcbergehen. Zu\nanderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen\ndes K\u00e4ufers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt\nan uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die\nVorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware von dem K\u00e4ufer zusammen mit anderen,\nnicht von uns verkauften Waren ver\u00e4u\u00dfert, so wird uns die Forderung aus der\nWeiterver\u00e4u\u00dferung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der anderen verkauften\nWaren abgetreten. Bei Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile\ngem\u00e4\u00df Ziff. VI.2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender\nTeil abgetreten. <\/li><li>Der K\u00e4ufer ist berechtigt, Forderungen\naus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen. Ger\u00e4t er mit einem nichtunerheblichen\nBetrag in Zahlungsverzug, l\u00f6st er einen Wechsel bei F\u00e4lligkeit nicht ein oder\nwird die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen beantragt, so\nk\u00f6nnen wir diese Einziehungserm\u00e4chtigung widerrufen, die Ware zur\u00fccknehmen\nsowie deren Weiterver\u00e4u\u00dferung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung untersagen.\nDie R\u00fccknahme ist kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung\nbleiben unber\u00fchrt. <\/li><li>Auf unser Verlangen ist der K\u00e4ufer\nverpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten &#8211;\nsofern wir das nicht selbst tun &#8211; und uns die zur Einziehung erforderlichen\nAusk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben. Von einer Pf\u00e4ndung oder anderen\nBeeintr\u00e4chtigungen durch Dritte muss er uns unverz\u00fcglich benachrichtigen. <\/li><li>\u00dcbersteigt der Wert der bestehenden\nSicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., so\nsind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach\nunserer Wahl verpflichtet. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>VII.\nAbnahmen und Gewichte <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann\nsie nur in dem Lieferwerk bzw. unserem Lager sofort nach Meldung der\nAbnahmebereitschaft erfolgen. Art und Umfang von Abnahmepr\u00fcfungen bestimmen\nsich nach EN 10204 und den Werkstoffnormen. Die Abnahmekosten richten sich nach\nder Preisliste des Lieferwerks. Sonstige Pr\u00fcfkosten werden nach Aufwand\nberechnet. <\/li><li>F\u00fcr die Gewichte ist die von uns oder\nunserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung ma\u00dfgebend. Der Gewichtsnachweis\nerfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Soweit rechtlich zul\u00e4ssig, k\u00f6nnen\nGewichte ohne W\u00e4gung nach den einschl\u00e4gigen Normen ermittelt werden. Unber\u00fchrt\nbleiben die im Stahlhandel der Bundesrepublik Deutschland \u00fcblichen Zu- und\nAbschl\u00e4ge (Handelsgewichte). In der Versandanzeige angegebene St\u00fcckzahlen,\nBundzahlen o.a. sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbindlich.\nUnterschiede gegen\u00fcber den rechnerischen Einzelgewichten werden verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\nauf diese verteilt. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>VIII.\nHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Vertragsgem\u00e4\u00dfheit und Mangelfreiheit\nunserer Lieferungen und Leistungen bemessen sich ausschlie\u00dflich nach den\nausdr\u00fccklichen Vereinbarungen. Sie sind vertragsgem\u00e4\u00df, wenn sie im Zeitpunkt\ndes Gefahren\u00fcbergangs bzw. der Abnahme von den vereinbarten Spezifikationen\nnicht oder nur unerheblich abweichen. Eine Haftung f\u00fcr einen bestimmten\nEinsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur insoweit \u00fcbernommen, als dies\nausdr\u00fccklich vereinbart ist; im \u00dcbrigen obliegt das Eignungs- und\nVerwendungsrisiko ausschlie\u00dflich dem K\u00e4ufer. Wir haften nicht f\u00fcr\nVerschlechterung oder Untergang oder unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung der Ware nach\nGefahr\u00fcbergang. <\/li><li>Sachm\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich,\nsp\u00e4testens 5 Werktage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Zu den\nSachm\u00e4ngeln geh\u00f6ren auch das Fehlen von und Fehler in Bescheinigungen \u00fcber\nWerkstoffpr\u00fcfungen (z.B. Werkszeugnissen, Abnahmepr\u00fcfzeugnissen). Sachm\u00e4ngel,\ndie auch bei sorgf\u00e4ltigster Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt\nwerden k\u00f6nnen, sind &#8211; unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und\nVerarbeitung \u2013 unverz\u00fcglich nach Entdeckung, sp\u00e4testens vor Ablauf der\nvereinbarten oder gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist schriftlich anzuzeigen. <\/li><li>Bei berechtigter, fristgem\u00e4\u00dfer\nM\u00e4ngelr\u00fcge k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie\nWare liefern (Nacherf\u00fcllung). Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl oder verweigern\nwir sie, kann der K\u00e4ufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom\nVertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Ist der Mangel nicht erheblich\noder ist die Ware bereits ver\u00e4u\u00dfert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm\nnur das Minderungsrecht zu. <\/li><li>Aufwendungen im Zusammenhang mit der\nNacherf\u00fcllung \u00fcbernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im\nVerh\u00e4ltnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch\nentstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den vereinbarten\nErf\u00fcllungsort verbracht worden ist, \u00fcbernehmen wir nicht, es sei denn, dies\nentspr\u00e4che ihrem vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. <\/li><li>Nach Durchf\u00fchrung einer Abnahme der\nWare durch den K\u00e4ufer ist die R\u00fcge von M\u00e4ngeln, die bei der vereinbarten Art\nder Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen. <\/li><li>Gibt der K\u00e4ufer uns nicht unverz\u00fcglich\nGelegenheit, uns von dem Sachmangel zu \u00fcberzeugen, stellt er insbesondere auf\nVerlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverz\u00fcglich zu\nPr\u00fcfzwecken zur Verf\u00fcgung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. <\/li><li>Unsere weitergehende Haftung richtet\nsich nach Ziff. IX dieser Bedingungen. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>IX.\nAllgemeine Haftung \/ Verj\u00e4hrung <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Wegen Verletzung vertraglicher und\nau\u00dfervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug,\nVerschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir &#8211; auch\nf\u00fcr unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen &#8211; nur in\nF\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, beschr\u00e4nkt auf den bei\nVertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im \u00dcbrigen ist unsere\nHaftung, auch f\u00fcr Mangel- und Mangelfolgesch\u00e4den, ausgeschlossen. <\/li><li>Diese Beschr\u00e4nkungen gelten nicht bei\nschuldhaftem Versto\u00df gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung\ndes Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, bei schuldhaft herbeigef\u00fchrten Sch\u00e4den des\nLebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir\ndie Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit f\u00fcr die verkaufte Sache \u00fcbernommen haben,\nsowie in F\u00e4llen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regeln\n\u00fcber die Beweislast bleiben hiervon unber\u00fchrt. <\/li><li>Soweit nichts anderes vereinbart,\nverj\u00e4hren vertragliche Anspr\u00fcche, die dem K\u00e4ufer gegen uns aus Anlass und im\nZusammenhang mit der Lieferung der Ware und unseren sonstigen Leistungen\nentstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch f\u00fcr solche\nWaren und Leistungen, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein\nBauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn,\ndiese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unber\u00fchrt bleiben\nunsere Haftung aus vors\u00e4tzlichen und grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen,\nschuldhaft herbeigef\u00fchrten Sch\u00e4den des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit\nsowie die Verj\u00e4hrung von R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen nach \u00a7\u00a7 478, 479 BGB. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>X.\nErg\u00e4nzende Bestimmungen bei Export-Gesch\u00e4ften <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Parteien werden sich alle\nnotwendigen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen, um bestimmen zu k\u00f6nnen, ob die\nAusfuhr der Ware Export- und\/oder Importbeschr\u00e4nkungen unterliegt. <\/li><li>Export- und Importgenehmigungen sind\nalleinige Aufgabe des K\u00e4ufers. F\u00fcr das Fehlen erforderlicher Genehmigungen und\ndamit einhergehender Nichtdurchf\u00fchrbarkeit der Lieferung oder eintretender\nLieferverz\u00f6gerungen haften wir nicht. Gleiches gilt, wenn erforderliche\nGenehmigungen nachtr\u00e4glich nicht beigebracht werden k\u00f6nnen oder entzogen\nwerden. Die Bestimmungen gem. Ziff. IX.2 gelten entsprechend. <\/li><li>Sollte der Vertrag aufgrund fehlender\nExport- und\/oder Importgenehmigungen undurchf\u00fchrbar werden, sind wir\nberechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. In diesem Fall sind wir zudem\nberechtigt, Schadensersatz zu verlangen. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>XI.\nErf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist\nf\u00fcr beide Teile M\u00f6nchengladbach. Wir k\u00f6nnen den Auftraggeber auch an seinem\nGerichtsstand verklagen. <\/li><li>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen\nuns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter\nAusschluss der Vorschriften des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.\nApril 1980 \u00fcber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>RATEX-ROHR Stahlrohrhandel GmbH Download: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Gr\u00f6\u00dfe 143 KB \/ Format PDF) Stand: Januar 2019 I. Geltung Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle &#8211; auch zuk\u00fcnftigen &#8211; Vertr\u00e4ge mit Unternehmern, jur. Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen \u00fcber Lieferungen und sonstige Leistungen. Bei Streckengesch\u00e4ften gelten erg\u00e4nzend die Bedingungen der Preisliste des beauftragten Lieferwerks. 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